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Aufnahmevoraussetzungen
Ausschlußkriterien
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Nicht behandeln können wir in Haus Aggerblick:
- Taubstumme Patienten und Patientinnen
- Abhängige, die den Wunsch haben oder darauf angewiesen
sind, ihre Kinder mit in die Therapie zu nehmen
- Abhängige, die auf die Nutzung eines Rollstuhls angewiesen
sind, da unser Haus hierfür nicht ausgelegt ist
- Patienten und Patientinnen mit unzureichender Beherrschung der deutschen Sprache
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