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Aufnahmevoraussetzungen
Kontraindikationen
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Bei Vorliegen bestimmter zusätzlicher
Erkrankungen haben wir nicht die Möglichkeiten,
die Rehabilitation angemessen durchzuführen.
Deshalb können wir Patienten und Patientinnen, die an solchen Erkrankungen leiden, nicht aufnehmen.
Nicht behandeln können wir Patienten und Patientinnen mit
- akuten Psychosen
- akuter Suizidalität
- starker intellektueller Beeinträchtigung im Sinne einer Oligophrenie
- schwerem hirnorganischem Psychosyndrom
- Organerkrankungen, deren Behandlung zu wesentlichen Abwesenheitszeiten führen würde
oder die Teilnahme am therapeutischen Programm wesentlich und längerfristig beeinträchtigen.
- Weitere Kontraindikationen sind das Vorliegen bestimmter ansteckender Erkrankungen wie offene Tuberkulose,
akute Hepatitis A oder ansteckende Durchfallerkrankungen im Sinne des Bundesseuchengesetzes.
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